Als Eltern stehen wir vor vielen wichtigen Entscheidungen, die die Zukunft unserer Kinder maßgeblich prägen und beeinflussen. Im Zuge dessen beschäftigen wir uns mit diversen Themen, von denen wir uns erhoffen, dass sie unseren Kindern im späteren Leben von Nutzen sein können. Eines dieser Themen ist die finanzielle Bildung und Unabhängigkeit unsere Kindes – und ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist die Eröffnung des ersten Girokontos für unser Kind. 

Warum ist ein Girokonto für Kinder wichtig? 

Ein Girokonto für Kinder bietet zahlreiche Vorteile, die über das einfache Verwalten von Taschengeld hinausgehen. Es lehrt Kinder den verantwortungsvollen Umgang mit Geld, ermöglicht es ihnen, finanzielle Ziele zu setzen und bietet eine praktische Einführung in den Umgang mit Banken und Finanzinstituten. 

Durch die täglichen Transaktionen lernen Kinder den Wert des Geldes kennen. Sie können ihr Taschengeld verwalten, Ersparnisse ansammeln und sogar erste Erfahrungen mit dem Online-Banking machen. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Kinder frühzeitig den Umgang mit digitalen Zahlungsmitteln erlernen. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist diese Kompetenz von unschätzbarem Wert. 

Wie wählt man das richtige Girokonto für sein Kind aus? 

Bevor Sie ein Girokonto für Ihr Kind eröffnen, ist es wichtig, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und das Konto auszuwählen, das am besten zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passt. Einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten, sind: 

Wie eröffnet man als Eltern ein Girokonto für das Kind? 

Das Eröffnen eines Girokontos für das eigene Kind ist ab Vollendung des 7. Lebensjahres möglich. Ab diesem Zeitpunkt wechselt das Kind von der Geschäftsunfähigkeit, in der es keine Verträge abschließen kann, gem. §107 BGB in die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ermöglicht es dem Kind, Verträge mit Zustimmung der Eltern einzugehen. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, so ist es zwingend notwendig, dass auch beide Elternteile der Kontoeröffnung zustimmen. Eine Trennung der Eltern wirkt sich auf diese Regelung nicht aus. Sollte jedoch nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, benötigt das Kind lediglich die Zustimmung dieses Elternteils für den Abschluss von Verträgen – in diesem Fall für die Eröffnung des ersten eigenen Girokontos. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass das minderjährige Kind einen Arbeitsvertrag hat. Das minderjährige Kind ist in diesem Fall dazu berechtigt, auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten ein Konto zu eröffnen (§ 113 BGB).  

Für die Kontoeröffnung ist es unerlässlich, die eigene Identität und die Identität des Kindes durch Vorzeigen des Personalausweises / der Geburtsurkunde nachweisen zu können. Welche Unterlagen ansonsten von der Bank benötigt werden, variiert sehr stark – Ihr/e Berater/in wird Ihnen darüber Auskunft erteilen.  

Fazit 

Die Eröffnung des ersten Girokontos für Ihr Kind markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur finanziellen Selbstständigkeit und Bildung. Es bietet die Möglichkeit, wichtige Lektionen über den Umgang mit Geld zu erlernen und legt den Grundstein für eine solide finanzielle Zukunft. 

Nehmen Sie sich die Zeit, die verschiedenen Optionen zu prüfen, und treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine informierte Entscheidung. Es ist nie zu früh, um mit der finanziellen Bildung zu beginnen und den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit für Ihr Kind vorzubereiten. Ein Girokonto ist ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg. 

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